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Alltagsfrage
Darf ich den Glühweinbecher behalten?

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Zu einem Bummel über den Weihnachtsmarkt gehört für die meisten das Glühweintrinken einfach dazu.

Früher hat man das süße Getränk aus Pappbechern geschlürft. Mittlerweile haben bunt bedruckte Tassen, handgefertigte Tonbecher oder edle Gläser die Adventsmärkte erobert.

Das lockt natürlich auch Sammler an, die sich diese Trinkgefäße gern in das Regal stellen. Da das Pfand auf den meisten Märkten recht hoch ist, verfallen viele dem Irrglauben, dass der Becher nach dem Bezahlen ihnen gehöre.

Aber wem gehört nun der Becher?

Darf ich den Glühweinbecher behalten?

Rechtsexperte Dr. Otto Bretzinger klärt das Missverständnis auf:

„Das Pfand ist nicht mit dem Kaufpreis gleichzusetzen. Rein rechtlich gesehen hat der Kunde nur den Glühwein gekauft, die Tasse gehört weiterhin dem Wirt. Das Pfand dient lediglich dazu, dass der Becher unbeschadet den Weg zurückfindet. Wer den Becher einfach einsteckt, begeht eigentlich eine Straftat, nämlich Diebstahl.“

Allerdings: Meist ist das Pfand höher als der Einkaufpreis – somit streicht der Wirt einen Gewinn ein. Und es ist wohl kaum damit zu rechnen, dass der Wirt Sie anzeigen wird.

Bretzinger: „Selbst wenn man bei einer Kontrolle ertappt wird, müsse man nicht unbedingt mit einer Strafe rechnen. Die Staatsanwaltschaft würde den Fall höchstwahrscheinlich wegen Geringfügigkeit einstellen."

Wer lieber sichergehen will, kann ja den Budenbesitzer einfach fragen!
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Gepostet am 17.12.2016 um 09:11 von:
Benutzer: Biggy
Der Orginal-Beitrag :
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